Gesund in Hessen

Das hessische Gesundheitsportal

Logo Landesärztekammer Hessen

Informationsanbieter:

Landesärztekammer Hessen

Krebsregister

Wie andere Bundesländer auch, baut das Land Hessen ein epidemiologisches (bevölkerungsbezogenes) Krebsregister auf. Arbeitsgrundlage für dieses Register ist das am 21.12.2001 verkündete Hessische Krebsregistergesetz.
Das Gesetz sieht für alle malignen Tumorerkrankungen eine Meldepflicht der behandelnden Ärztinnen / Ärzte mit Widerspruchsrecht der betroffenen Patientinnen / Patienten vor.
Das Gesetz gilt vorerst für alle Patientinnen / Patienten mit Wohnsitz im Regierungsbezirk Darmstadt.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten der Landesärztekammer Hessen.

z. B.

·     Arzt-Information
·     FAQ - häufig gestellte Fragen
·     Meldebogen des Hessischen Krebsregisters
·     Tipps zum Ausfüllen des Meldebogens
·     Patienten-Information
·     Hessisches Krebsregistergesetz (HKRG)
·     Karte des Regierungsbezirks Darmstadt
·     Literatur

 

Vertrauensstelle des hessischen Krebsregisters bei der Landesärztekammer Hessen

Im Vogelsgesang 3

D-60488 Frankfurt/Main

oder

Postfach 90 06 69

D-60446 Frankfurt/Main

 

Tel.: (0 69) 78 90 45-0

Telefax: (0 69) 78 90 45-29

E-Mail: vertrauensstelle@laekh.de