Gesund in Hessen

Das hessische Gesundheitsportal

Logo Landesapothekerkammer Hessen

Informationsanbieter:

Landesapothekerkammer Hessen

Achtung Fußpilz!

Bildquelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Bildquelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Fußpilz breitet sich an den Fußsohlen oder in den Zehenzwischenräumen aus. Eine Fußpilzerkrankung äußert sich durch Rötung, Juckreiz, Brennen und Nässen sowie Schuppen-, manchmal auch Blasenbildung. Die mikroskopische Untersuchung kann im Zweifelsfall klären, um welche Art von Pilz es sich handelt. Unterschieden werden Faden-, Hefe- und Schimmelpilze. Weil kleine Verletzungen oder Risse in den Füßen, so genannte Fissuren, die Übertragung begünstigen, ist eine gute Pflege der Füße wichtig. Fissuren im Fersen- oder Ballenbereich quälen Menschen mit Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Schuppenflechte. Sie können sich aber auch durch Fehlstellung und starke Belastung des Fußes beim Sport sowie infolge von Übergewicht bilden. Menschen mit Durchblutungsstörungen und Diabetiker sind darüber hinaus besonders anfällig für Fußpilzerkrankungen.

Zur Vorbeugung von Fußpilz werden folgende Maßnahmen empfohlen:

- Im Schwimmbad, in der Sauna oder in öffentlichen Duschen mit Badeschuhen anstatt Barfuß laufen.
- Die Füße nach dem Waschen immer gut abtrocknen. Dabei die Zehenzwischenräume nicht vergessen!
- Auf trockenes Fußklima achten, d.h. lockere und luftige Schuhe aus Naturmaterialien (Leder oder Stoff) bevorzugen.
- Wer zu Fußschweiß neigt, sollte Schuhe öfter wechseln, sie gut trocknen und sie mit  Spray oder Puder desinfizieren.
- Socken und Strümpfe, am besten aus Baumwolle, täglich wechseln.
- Waschlappen, Handtücher und Bettwäsche zur Vermeidung einer Ansteckung bei mindestens 60°C waschen oder Wäschespüler gegen Pilzsporen verwenden.

Behandelt wird der erkrankte Fuß mit Antipilzmitteln (sog. Antimykotika), die  regelmäßig über einen längeren Zeitraum in Form von Salben, Pudern oder Sprays aufgetragen werden. Um sicher zu gehen, dass es zu keinem Rückfall kommt, ist die ausreichend lange Weiterbehandlung erforderlich, selbst wenn die Beschwerden schon abgeklungen sind.