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bvkm aktualisiert Mustereinspruch gegen die Abzweigung des Kindergeldes
Betreuung der Eltern ist nach aktueller Rechtsprechung als Aufwand zu berücksichtigen
Sozialämter sind berechtigt, das eigentlich den Eltern zustehende Kindergeld an sich abzuzweigen, wenn sie behinderten Kindern Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gewähren und die Eltern keine Unterhaltsaufwendungen für ihre Kinder haben. Belaufen sich die monatlichen Aufwendungen für das Kind auf 184 Euro, dürfen die Eltern das Kindergeld behalten.
- URL: www.bvkm.de
- Informationsanbieter: Hessisches Sozialministerium
- Organisationsform: Behörde