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Praxisgebühr
Die Praxisgebühr ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland seit 2004 bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im Notdienst (ärztlicher Notdienst oder Notaufnahme eines Krankenhauses) einmal im Quartal entrichten müssen.
- URL: www.hsm.hessen.de
- Informationsanbieter: Hessisches Sozialministerium
- Organisationsform: Behörde